Wie gut ist Ihr Arbeitszeugnis wirklich?

Wie gut ist Ihr Arbeitszeugnis wirklich?

Formulierungen im Arbeitszeugnis

Scheiden tut weh – das gilt auch für den Job. Als Trost bleiben dem Arbeitnehmer im Idealfall eine aussichtsreiche neue Stelleund ein gutes Arbeitszeugnis. Dadurch, dass ein Arbeitszeugnis immer wohlwollend formuliert sein muss, haben sich bestimmte Codes entwickelt, mit denen Arbeitgeber sagen können, dass sie mit den Leistungen des Arbeitnehmers unzufrieden waren. Um diese Formulierungen im Arbeitszeugnis ranken sich viele Fehlannahmen – wir sagen Ihnen, worauf Sie wirklich achten müssen.

Der Zeugnis-Code
Als gängigste Chiffre für die Bewertung der Leistung des Arbeitnehmers haben sich einige allgemeingültige Formulierungen etabliert, die jeder Arbeitgeber kennt und keinen Zweifel an der Auslegung zulässt. Die Formulierungen lassen sich nach Schulnoten einordnen und folgen einem festen Muster:

Note 1: …stets zur vollsten Zufriedenheit.
Note 2: …zur vollsten/stets zur vollen Zufriedenheit.
Note 3: …zur vollen Zufriedenheit.
Note 4: …zur Zufriedenheit.
Note 5: …im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit.
Note 6: …Er/Sie hat sich bemüht.

Diese Formulierungen sollten sich in jedem Arbeitszeugnis finden lassen und geben Aufschluss darüber, wie zufrieden Ihr Arbeitgeber mit Ihrer Leistung im Unternehmen war. War Ihre Arbeitsleistung „stets zur vollsten Zufriedenheit“ können Sie das Zeugnis also bedenkenlos Ihrem nächsten Arbeitgeber vorlegen.

Die richtige Wortwahl
Natürlich gibt es noch andere Phrasen, die Aufschluss darüber geben, welche Wertung wirklich in einem Arbeitszeugnis steckt. Die Note „Sehr gut“ kommt immer in äußerst überschwänglichen und fast schon übertriebenen Umschreibungen zum Ausdruck: „…hat die ihm oder ihr übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt.“, „hat den Erwartungen in jeder Hinsicht und allerbester Weise entsprochen.“ sind Sätze, die oft fallen wenn ein Arbeitgeber wirklich zufrieden war mit den Leistungen des Mitarbeiters.
Bei Formulierungen wie „…bemühte sich im Allgemeinen den Anforderungen zu entsprechen“ ist jedoch Vorsicht geboten. Dass der Mitarbeiter lediglich bemüht war, soll ausdrücken dass er den Anforderungen nicht gerecht geworden ist: Eine glatte 5, also durchgefallen.

Sehr aufschlussreich ist auch die Ausdrucksweise in Bezug auf das Verlassen des Unternehmens: „… verlässt uns auf eigenen Wunsch, was wir außerordentlich bedauern“ bedeutet, dass der Mitarbeiter ein geschätztes Mitglied der Firma war und gute Arbeit geleistet hat. Ein negatives Signal ist die Formulierung „… verlässt uns im gegenseitigen Einvernehmen“, das ist eine beschönigende Umschreibung für eine ausgesprochene Kündigung.

Außerdem gibt es noch andere Formulierungen, die auf bestimmte Charakterzüge des Angestellten verweisen. Wer „eine erfrischende Offenheit im Umgang mit Kollegen und Vorgesetzten“ an den Tag gelegt hat, war unangenehm vorlaut. Auch wenn eine „vorbildliche Pünktlichkeit“ angesprochen wird, heißt das nicht, dass der Mitarbeiter hier besonders positiv aufgefallen ist. Es heißt, dass außer der Pünktlichkeit nichts Positives über ihn berichtet werden kann.

Insgesamt gilt: Wenn die Formulierungen nach der „Übersetzungstabelle“ in Schulnoten positiv ausfallen, sind Sie auf der sicheren Seite. Sollten Ihnen noch doppeldeutige Formulierungen oder Auslassungen auffallen, zögern Sie nicht und ziehen Sie einen Experten zu Rate. Auf unserer Downloadseite haben wir ein Musterzeugnis als Beispiel für ein möglichst positives Zeugnis für Sie bereitgestellt.